Fragenliste B-Rating
Die Informationssicherheitsrichtlinie muss die wesentlichen Anforderungen an Informationssicherheit abdecken (alle Kernthemen müssen - sofern sie anwendbar sind - in dieser Richtlinie beschrieben werden) und sollte auf ein bestehendes Regelwerk aufbauen (zB. ISO 27001/27002, NIST 800, ITGrundschutz, IT-Sicherheitshandbuch der WKO u.ä.). Die Richtlinie muss von der Geschäftsführung freigegeben und für alle Mitarbeiter verfügbar sein.
Die Schulung muss die Inhalte der Informationssicherheitsrichtlinie umfassen und auf aktuelle Bedrohungen eingehen. Die Inhalte müssen zumindest folgende Themen umfassen:
- Sicherer Umgang mit Computern und Informationen
- Passwörter richtig auswählen und verwalten
- Sicher im Internet (zB. Nutzung von Firmendaten in KI Diensten und sozialen Netzen)
- E-Mails, Spam und Phishing -Gefährliche Schadprogramme
- Verhalten und Vorgehen bei Verdacht auf IT-Sicherheitsvorfall
Eine vollständige Schulung muss zumindest beim Eintritt stattfinden und aktualisierte Information muss zumindest alle zwei Jahre kommuniziert werden.
Es muss zumindest eine benannte Person geben, die für das Thema Informationssicherheit zuständig ist, d.h. die Richtlinie erstellt und sich um die Umsetzung der Maßnahmen kümmert und dafür die notwendige Zeit zur Verfügung gestellt bekommt. Diese Person muss das notwendige fachliche Grundwissen zu den Themen haben und sich laufend über Cyberrisken informieren. Diese Tätigkeit kann neben anderen Tätigkeiten ausgeübt werden oder auch von Externen im Auftrag des Unternehmens wahrgenommen werden.
- Es muss ein Verzeichnis aller verwendeten IT-Assets (Systeme, Dienste - Cloud und on premise) geben. Dieses Verzeichnis muss zumindest Name und Version des Systems enthalten und den dafür Verantwortlichen.
- Das Verzeichnis muss vollständig und aktuell gehalten werden.
- Sowohl der Zugang zu den Anwendungen als auch zu den Dateisystemen muss reglementiert sein und über korrekt gesetzte Berechtigungen sichergestellt werden, dass nur die Personen zugreifen können, die aufgrund ihres Jobprofils einen Bedarf dafür haben.
- Es gibt eine Vorgehensweise zur Vergabe und Entzug von Berechtigungen.
Es muss klar beschriebene Mindestkriterien für Passwörter geben, die die Empfehlungen aktueller Standards umsetzen (Passwortstärke, Zweifaktor-Authentifizierung wo notwendig und sinnvoll, Trennung Passworte, etc.). Referenz: BSI, NIST 800, etc.
Es muss ein Dokument geben, dass die Anforderungen an die sichere Konfiguration der eingesetzten Systeme beschreibt. Verweise auf Herstellerempfehlungen sind ausreichend. Diese Einstellungen müssen auch auf allen verwendeten Geräten - soweit technisch möglich - tatsächlich umgesetzt sein. Alternativ wird ein Abnahmescan vor Inbetriebnahme durchgeführt.
Individualsoftware (zB. angepasste Open-Source-Software, aber nicht Standardsoftware), die aus dem Internet erreichbar ist, muss vor Inbetriebnahme durch einen - auf die Individualsoftware angepassten - Penetration Test auf Schwachstellen geprüft werden.
- Regelmäßige Aktualisierung der Systeme mit Updates, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Kein Systemupdate darf länger als ein Quartal überfällig sein (außer es gibt einen dokumentierten Grund, warum ein Update nicht eingesetzt werden kann)
- Systeme, die nicht mehr vom Hersteller mit Sicherheitsupdates versorgt werden, werden rechtzeitig außer Betrieb genommen bzw. es gibt definierte Ausnahmeprozesse inklusive einer Abweichungsliste.
Es ist eine Netzwerk-Segmentierungseinrichtung (zB. Firewall, Router, etc.) im Einsatz, welche auf Basis möglichst restriktiv gesetzter Regeln den Netzwerkverkehr aus dem Internet in das interne Netzwerk beschränkt.
Es muss zumindest eine Antivirussoftware im Einsatz sein, welche laufend die Systeme und Dateien auf Schadsoftware überprüft. Die Software muss laufend aktualisiert werden und diese Aktualisierung zumindest einmal monatlich zentral geprüft werden. Im Verdachtsfall erfolgt eine Alarmierung im Unternehmen.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, Dateien verschlüsselt zu übertragen, entweder per eMail (zB. S/MIME, PDF verschlüsselt, mandatory enforced TLS, etc.) oder per verschlüsseltem Upload.
- Formulare auf der Webseite werden ausschließlich über https hochgeladen.
- Es müssen zumindest die Standardprotokolle der Betriebssysteme aktiviert sein. Die Protokolle müssen dem Unternehmen zur Verfügung stehen.
- Es existiert eine Übersicht aller aktiven Systemprotokolle und deren Speicherort.
- Die Protokolle werden zumindest drei Monate aufbewahrt.
Der Notfallplan muss beschreiben, wie auf einen schwerwiegenden IT-Sicherheitsvorfall reagiert wird. Schwerwiegende Sicherheitsvorfälle sind zum Beispiel:
- Ausfall der Systeme,
- Schadsoftware-Befall (inkl. Kryptolocker) sowie
- Data Leakage
Die Pläne müssen mindestens alle zwei Jahre getestet werden. Der Test muss zumindest die Daten- und Servicewiederherstellung umfassen.